Wissenswertes über die bayerische Verfassung
Die Verfassung Bayerns, wie auch die anderer Bundesländer, ist älter als das Grundgesetz, sie ist quasi ein Vorreiter des Grundgesetzes. Im Magazin Nr. 2 des Münchner Merkurs dreht sich alles um unsere bayerische Verfassung, dem Fundament unseres Landes. Anlass für das neue Magazin war die Politik, die 2019 70 Jahre Grundgesetz gefeiert hat - und es gibt auch allen Grund dazu: Schon der erste Artikel ist eine Meisterleistung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
In unserer bayerischen Verfassung finden sich viele eingängige, liebenswerte und manchmal auch antiquiert klingende Passagen, wie z.B. "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes" (Art. 125). Das würde heute niemand mehr so formulieren, aber die dahinterstehende Aussage hat sich bis heute nicht verändert.